Digitales Hinweisgebersystem der Brüninghoff Group 

Wir legen Wert auf Ehrlichkeit, Integrität und Transparenz.

Die Einhaltung von Gesetzen, Regeln und internen Vorgaben hat bei der Brüninghoff Group höchste Priorität. Nur wenn wir uns gesetzeskonform und integer verhalten, schützen wir unser Unternehmen, unsere Mitarbeitenden und unsere Geschäftspartner. Das Hinweisgebersystem nimmt konkrete Anhaltspunkte auf potenzielles Fehlverhalten von Mitarbeitenden der Gesellschaft entgegen.

Es bedarf der Aufmerksamkeit und Bereitschaft aller, bei konkreten Informationen auf Regelverstöße durch Mitarbeitende der Brüninghoff Group hinzuweisen. An das Hinweisgebersystem können diese vertraulich gemeldet werden – und zwar jederzeit. Darunter fallen beispielsweise Verstöße gegen Gesetze wie zum Beispiel das Kartellrecht, Korruption, Verletzung von Menschenrechten, Diebstahl oder Diskriminierung.

Schutz für alle Beteiligten

Das Hinweisgebersystem garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene. Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen Regelverstoß eingeleitet. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen und vertraulichen Prozesses bearbeitet. Diskriminierungen, Einschüchterungen oder Anfeindungen, die wegen einer Meldung beim Hinweisgebersystem der Gesellschaft erfolgen, werden dem gleichen Prozess entsprechend untersucht und geahndet.

Hinweise abgeben – aber richtig!

Nach Erhalt der Hinweise bearbeitet der externe Ombudsmann der Gesellschaft diese unter Beachtung aller erforderlichen Verfahrensgrundsätzen (z.B. Vertraulichkeit, Schutz der Hinweisgeber). Um Fälle zu bearbeiten und gegebenenfalls entsprechende Untersuchungsmaßnahmen anzustoßen, ist oftmals der Dialog mit den Hinweisgebern notwendig. Daher ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich formuliert ist. Hilfreich ist es, wenn Sie bei einer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:

  • Wer? – Um wen geht es? Wer ist betroffen?
  • Was? – Was ist passiert? Schilderung des Sachverhalts.
  • Wann? – Wann war der Vorfall?
  • Wie? – Wie oft ist er passiert?
  • Wo? – Wo hat sich der Vorfall ereignet?


Hinweisgeber sollten darauf achten, dass die Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können. Hierzu ist es hilfreich, wenn sie für weitere Fragen zur Verfügung stehen. Wenn Bereitschaft besteht, aber die Anonymität gegenüber dem externen Ombudsmann und der Gesellschaft gewahrt werden soll, können die Hinweisgeber die anonymen Meldekanäle nutzen.

Neben dem externen Ombudsmann der Gesellschaft (Hinweisgeberexperte.de) sind an der Bearbeitung von Hinweisen gegebenenfalls auch andere Stellen im Unternehmen beteiligt. Bei begründeten Hinweisen beauftragen der externe Ombudsmann und die Brüninghoff Group normalerweise die notwendigen internen Untersuchungen an ermittelnden Funktionen (wie Sonderprüfungen oder Sicherheit). Ebenso arbeitet der externe Ombudsmann mit der Personalabteilung in der Aufklärung zusammen und stößt Maßnahmen an, sofern diese erforderlich sind.

Hinweise abgeben – aber wo?

 Die Firma Compliance Beratung + Service GmbH ist unsere zentrale Anlaufstelle bei Hinweisen auf Regelverstöße. Bitte kontaktieren Sie unseren Dienstleister über einen der folgenden Kanäle.
 
 Nutzen Sie bitte bevorzugt das Online-Formular.

Unsere weiteren Meldekanäle

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Das System ist wie ein Schließfach, von zwei Seiten zugänglich.
  • Ihre Angaben und Dateien werden verschlüsselt übermittelt.
  • Wir erheben und erhalten keinerlei Daten zu Ihrer Identifizierung.
  • Eine technische Rückverfolgung zu Ihnen ist nicht möglich.